|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbedingungen zwischen dem Katzenhotel im Lothringer
Dell und den Tiereigentümern gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Aufnahme
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Tiereigentümers oder
Pensionsbetreibers bedürfen der Schriftform und der Zustimmung aller
Parteien.
§ 2 Voraussetzungen
Sämtliche Tiere, die wir in Obhut nehmen, müssen frei von
ansteckenden Krankheiten sein. Der Tierbesitzer versichert, dass das
Tier gesund ist und ein gültiger Impfschutz ( tierartspezifisch
sowie von Unterbringung Einzelzimmer oder Gruppenzimmer abhängig s.
Aufnahmebedingungen) vorgenommen ( Impfpass ist mitzubringen).
Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein, sind wir berechtigt,
bei Bedarf diese vor Pensionsbeginn durchzuführen. Die Kosten werden
dem Tierhalter in Rechnung gestellt. -
Der Impfausweis ist bei Pensionsbeginn abzugeben. Nachweis über eine
durchgeführte Wurmkur innerhalb der letzten 3 Monate vor Aufnahme in
der Pension ist erforderlich. Eine Wurmkur kann auch am Tag der
Pensionsaufnahme von uns durchgeführt werden.
Aggressive und unsoziale Tiere müssen kostenpflichtig einzeln
gehalten werden. Unkastrierte männliche Katzen sind von der
Pensionsaufnahme ausgeschlossen, wenn sie älter als 4 Monate sind.
Der Tierhalter verpflichtet sich, uns über Untugenden seines Tieres
( Aggressivität, Bissigkeit, Aufnahme von unverdaulichen Materialien
z.B. Katzenspielzeug!-Bänder u.ä.) in Kenntnis zu setzen. Geschieht
dies nicht, sind wir von der Haftung (z.B. bei Bissverletzungen
anderer Pensionsgäste oder Fremdkörperaufnahme) befreit und Schäden
an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierhalters.
Wir sind befugt, nach Rücksprache mit dem Tierhalter, falls dieser
erreichbar ist( für den Tierhalter ggf. kostenpflichtig) Maßnahmen
zu treffen, die dem Wohl und der Gesundheit des im Antrag
bezeichneten Tieres dienen.
§ 3 Einverständniserklärung
Die schriftliche Akzeptanz der Aufnahmebedingungen und der gültigen
Fassung unserer Geschäftsbedingungen durch Unterzeichnung der
Einverständniserklärung ist Voraussetzung für die Aufnahme des
Tieres.
Verträge mit Minderjährigen bedürfen der schriftlichen Zustimmung
durch einen gesetzlichen Vertreter.
§ 4 Pensionsbeginn und - ende
Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den im Antrag
vermerkten Öffnungszeiten und möglichst mit Terminvereinbarung.
Wird das Tier nicht spätestens am B. Tag nach Ablauf der
vereinbarten Pensionszeit abgeholt und ist bis zu diesem Zeitpunkt
keine Nachricht eingetroffen, wann das Tier abgeholt wird, so ist
der Tierhalter verpflichtet, den vereinbarten Pensionspreis sowie
etwaige Behandlungskosten bis zu diesem Tag zu tragen. Nach Ablauf
dieser Frist geht das Tier in unser Eigentum über.
Bei Unterbringungszeiten, die bei Pensionsbeginn nicht genau
feststehen, gilt vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Regelung
ein vertraglich vereinbarter Pensionszeitraum von 30 Tagen.
§ 5 Sonderbehandlung
Sonderbehandlungen bedürfen der Schriftform. Zu Sonderbehandlungen
gehören alle Maßnahmen, die den Rahmen der Geschäftsbedingungen
überschreiten. z.B. besondere Fütterungsanweisungen, Verabreichung
von Medikamenten, Kämmen des Fells
§ 6 Preise
Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich je
angefangener Kalendertag mit der gesetzlichen MwSt. von 19%. An und
- Abreisetag werden als ein Pensionstag berechnet.
Die Preise für die Pension der Tiere beinhalten die artgerechte
Unterbringung, Katzen- bzw. Nagerstreu, Knabber- und Spielsachen
sowie Futterkosten ( sofern kein Spezialfutter gewünscht wird).
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Wir haften als Dienstleister ausschließlich für die ordnungsgemäße
Erbringung unserer angebotenen Dienste, d. h. artgerechte
Unterbringung und Verpflegung der von uns aufgenommenen
Pensionsgäste. Eine Haftung für nicht zustande kommende Dienste wird
nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Tierbesitzer zu
vertreten hat (z. B. mangelnde Erreichbarkeit des Tieres zur
Medikamentenapplikation durch Verstecken oder Aggressivität. Für
mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, decken, Schüsseln) wird keine
Haftung übernommen.
Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen ( z.B. an anderen
Pensionsgästen oder Einrichtungsgegenständen durch Untugend und
nicht von uns zu verantworten sind, haftet der Tiereigentümer. Das
gleiche gilt auch für anfallende Tierarztkosten, sowie nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit durch uns gegeben sind. Für durch
Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere wird kein Schadenersatz
geleistet, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten
unsererseits vor.
Im Übrigen haften wir auf Schadensersatz unbeschränkt nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Für einfache
Fahrlässigkeit haften wir nur und der Höhe nach begrenzt auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist ( z.B. Betreuung und
Fütterung der Tiere). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit
haften wir nur, wenn uns das Leistungshindernis bekannt war oder die
Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit.
Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellter,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von
Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensansprüche, für
die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist nach einem Jahr.
§ 8 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs führt nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten AGB. Ergänzend gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Tierbesitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat,
seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort von Deutschland ins Ausland
verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,
wird als Gerichtsstand Kaiserslautern vereinbart.
Inhaberin: Uschie Rahimi
Tel.: 0631 / 93 451,
Lothringer Dell 48,
67659 Kaiserslautern
|
|